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Deine Fahrschule in Fischach & Langenneufnach

+++ AKTUELLES +++

*Fahrschulteam Gessler wünscht gute Fahrt *

 

Kursbeginn: Jederzeit Anmeldung auch Online möglich…

im  Büro  Mo.& Mi. 17:30 -19:00
Samstag:   9:00 -12:00

oder Termin vereinbaren.

Tel. Fi  08236/5108 oder LA 08239/7382

…informiere Dich über unsere Angebote…

…sehr gerne Persönlich im Fahrschulbüro…

86850 Fischach , Augsburger Str.1

…mehr als  40 Jahre in Fischach…

Kurseintritt / beginn : Jederzeit möglich!

Ferienkurs: Ostern Mo. 30.3. – Fr. 10.4.

Nähe:

  • Ustersbach
  • Ried und Breitenbroon
  • Oberschöneberg
  • Kutzenhausen
  • Agawang
  • Deubach
  • Gessertshausen
Bürozeiten: Anmeldung
Mo. & Mi. 17:30 – 19:00
Samstag:   9:00 – 12:00

oder Terminvereinbarung Tel. 08236  / 5108 oder 08239 / 7382
Theorieunterricht:
Mo. & Mi. 19:​00 – 20:30

Anmeldung Jederzeit auch Online

 

86863 Langenneufnach, Bergstr.36
Anmeldung in Langenneufnach:
Di. & Do. 17:30 – 19:00
oder nach Telefonischer Vereinbarung
Theorieunterricht: Di. & Do. 19:00 – 20:30
Tel. 08239 / 7382
Kurseintritt / beginn : Jederzeit möglich!
Ferienkurs: Ostern
Mo. 30.3. – Fr. 10.4.
Jeweils 9:00 – 12:00
Anmeldung: jederzeit gerne auch Telefonisch 08239/7382

Nähe:

  • Walkertshofen
  • Mickhausen
  • Mittelneufnach
  • Ziemetshausen
  • Lauterbach
  • Aichen

Anmeldung: Jederzeit auch Online

Fahrschule und Homeoffice

 

Führerschein Novelle,warten auf die Reform 2027 ?

Wir sagen nein es lohnt sich nicht.

Billiger wird es wahrscheinlich nicht,höchstens gefählicher!

Was ist geplant für die Klasse B ?

Ab 1.1.2027 soll folgendes in Kraft treten:

Theorie keine Unterrichtspflicht mehr,selbst lernen zu Hause z.B. per App

Die jetzigen 12 Sonderfahrten werden ersetzt durch die Entscheidung des Fahrlehrer/in mindesten aber 3 (1Überland, 1Nacht, 1Autobahn)

Laienausbildung durch Freigabe von Fahrlehrer/in (Testfahrt) min.6 Fahrstunden.

Der Fahrschüler muss außdem die Theorieprüfung bestanden haben.

Fahrpraxisanleitung durch die Eltern (ohne Doppelpedale)

Der Fahrpraxisanleiter/in kann nicht richtig eingreifen z.B. Bremsen.

„Der Fahrschüler hat noch keinen Führerschein“  ist aber verantwortlich wegen bestandener Theorieprüfung.

Am Ende könnte dies sehr teuer werden wegen Unfallschädigungen.

Natürlich kann dieser Weg je nach Leistungsfähigkeit auch zum Erfolg führen.

Es gibt aber auch weiterhin die Möglichkeit Ausbildung komplett in der FAHRSCHULE.

Für welchen Weg Sie sich auch entscheiden,wir sind bereit und wollen dass Sie sicher fahren.

 

Fahrschule Bad Wörishofen, Ausbildung Fahrschulklasse A (umgangssprachlich Motorrad-Führerschein)

*Fahrschule Gessler wünscht gute Fahrt *

Jetzt Anmelden und Teilnahme sichern :

1.Sommer-Ferien-Kurs: vom 3.8.- 11.8.2026

von täglich 9:00 – 12:00

2.Sommer-Ferien-Kurs: vom 31.8.- 8.9.2026

von täglich 18:30 – 21:30 Abend-Intensiv-Kurs

 

 

 

 

 

 

 

Fahrschule Gessler
– ein Familienunternehmen seit 1982

Wir sind für vernüftige Preisgestaltung,bequem in Teilzahlungen…
Für unsere Fahrschüler/innen so günstig wie möglich!

 

  • Für Fahranfänger sehr geeignete Fahrzeuge
  • Freundliche Ausbildung
  • Kostenlose Fahrschüler-Versicherung ,während der Ausbildung …
  • versichert auf dem Weg zur Fahrschule und nach Hause.
  • Ferienkurse
  • driving lessons in English too – un peu de Francais
  • Theorieprüfung in 13 Sprachen
  • Geschenkgutschein bei uns erhältlich (Weihnachten,Geburtstag)

Der Führerschein - Antrag

Nach Fahrerlaubnisverordnung können Fahrschüler den Prüfort zwischen Wohnort, Arbeitsort oder dem Ort, in dem sie die Schule besuchen wählen. Wir schulen in Augsburg und Krumbach.

Für den Führerscheinantrag wird benötigt:

  • Biometrisches Passfoto
  • Erste Hilfe Kurs
  • Sehtest

Begleitendes Fahren: zusätzlich Kopien Personalausweis und Führerschein der Begleitpersonen.

Die Führerscheinklassen

Klasse B

Fahrzeug:

  • Kfz bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht,
    mit Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht (Kombination 3,5 t darf nicht überschritten werden)
  • bis 8 Sitzplätze außer Führersitz.

Alter:

  • ab 18 Jahre
  • begleitetes Fahren ab 17 Jahre
  • Eingeschlossene Klassen: L, AM
  • Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen
B96

Fahrzeug:

  • Kombination aus Klasse B zuzüglich Anhänger mit mehr als 3,5 t bis 4,25 t Gesamtgewicht

Alter:

  • ab 18 Jahre oder ab 17 Jahre (begleitetes Fahren)

Sonstiges:

  • Vorbesitz Klasse B
  • Eingeschlossene Klassen: keine
  • Keine praktische oder theoretische Prüfung erforderlich
Klasse BE

Fahrzeug:

  • Kombination aus Klasse B zuzüglich Anhänger oder Sattelanhänger
  • max 3,5t Zugfahrzeug + max 3,5t Anhänger Gesamtgewicht

Alter:

  • ab 18 Jahre oder ab 17 Jahre (begleitetes Fahren)

Sonstiges:

  • Vorbesitz Klasse B
  • Eingeschlossene Klassen: keine
  • nur praktische Prüfung erforderlich
Klasse B197 [seit 1.4.2021]

Fahrzeug:

  • Kfz bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht,
    mit Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht (Kombination 3,5 t darf nicht überschritten werden)
  • bis 8 Sitzplätze außer Führersitz
  • Manuell & Automatik

Alter:

  • ab 18 Jahre oder ab 17 Jahre (begleitetes Fahren)

Sonstiges:

  • Eingeschlossene Klassen: L, AM
  • Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen
Klasse A1

Fahrzeug:

  • Krafträder (auch mit Beiwagen), Hubraum bis 125 cm³, Motorleistung bis 11 kW mit maximal 0,1 kW/kg
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³, Geschwindigkeit von mehr als 45 km/h bei maximal 15 kW

Alter:

  • ab 16 Jahre

Sonstiges:

  • Eingeschlossene Klassen: AM
  • Praktische und theoretische Prüfung
  • Aufstiegsprüfung zu A2 nach 2 Jahren möglich (nur noch die praktische Prüfung nötig)
Klasse A2

Fahrzeug:

  • Krafträder (auch mit Beiwagen), Motorleistung bis 35 kW mit maximal 0,2 kW/kg

Alter:

  • ab 18 Jahre

Sonstiges:

  • Eingeschlossene Klassen: A1, AM
  • Praktische und theoretische Prüfung
  • Aufstiegsprüfung zu A nach 2 Jahren möglich (nur noch die praktische Prüfung nötig)
Klasse A oder A80

Fahrzeug:

  • Krafträder (auch mit Beiwagen), dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • Direkteinstieg in unbegrenzte Klasse A

Alter:

  • ab 24 Jahre
  • ab 20 Jahre bei mindestens 2 Jahre Vorbesitz Klasse 2A
  • A80 mit 21Jahren beschränkt bis 24 Jahre auf A2 dann Automatisch A
  • Bei A80 ist die Ausbildung wie A (Motorrad)

Sonstiges:

  • Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
  • Praktische und theoretische Prüfung
  • nur praktische Prüfung bei mindestens 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2
Klasse BF 17
Begleitetes Fahren mit 17
Voraussetzung Begleitperson bzw. mehrere Begleitpersonen:

Mindestalter 30 Jahre…5 Jahre ohne Unterbrechung Klasse B…höchstens 1 Punkt

 

 

B196

Fahrzeug:

  • Krafträder (auch mit Beiwagen), Hubraum bis 125 cm³, Motorleistung bis 11 kW mit maximal 0,1 kW/kg
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³, Geschwindigkeit von mehr als 45 km/h bei maximal 15 kW

Alter:

  • ab 25 Jahre

Sonstiges:

  • Schlüsselziffer B196 gilt nur in Deutschland
  • Vorbesitz der Klasse B für mindestens 5 Jahre
  • Keine Praktische und theoretische Prüfung
  • Keine Aufstiegsprüfung zu A2 oder A möglich
  • Fahrerschulung mit mindestens 4x 90min theoretischen und 5x 90min. praktischen Unterrichtseinheiten
Mofa und AM

Fahrzeuge:

  • Höchstgeschwindigkeit:
  • Mofa 25 km/h
  • AM 45 km/h
  • Hubraum bis 50 cm³

Alter:

  • ab 15 Jahre

Prüfung:

Mofa: Es handelt sich um eine Mofa-Prüfbescheinigung, welche keine Fahrerlaubnis im Sinn des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts ist. Nur Theorieprüfung

AM: Theorie und Praktische Prüfung

Online-Anmeldung zum Führerschein (Rückruf erfolgt)

Führerschein-Klassen

5 + 4 =