…seit 1982… Bekannt …Empfohlen … Vertrauen…
Dein Führerschein…
Freiheit…Unabhängigkeit…und Freude am Fahren.
Herzlich Willkommen…You are welcome…Je vous en prie…
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Neu: jetzt auch Samstags !
Info und Anmeldung im Büro in Fischach:
Mo.-Do. 17-19h…Sa.9-12h
“ fahren – lernen “ ohne Stress!
Schulungsgebiet ist Augsburg und Krumbach
Erlaubnisbehörde: Landratsamt Augsburg
86850 Fischach , Augsburger Str.1
…mehr als 40 Jahre in Fischach…
Kursbeginn : Jederzeit
Nähe:
- Ustersbach
- Ried und Breitenbroon
- Oberschöneberg
- Kutzenhausen
- Agawang
- Deubach
- Gessertshausen
Bürozeiten: Anmeldung
Mo. Di. Mi. Do. 17:00 – 19:00
Sa. 9:00 -12:00
oder Terminvereinbarung Tel. 08236 / 5108 oder 08239 / 7382
Theorieunterricht:
Mo. & Mi. 19:00 – 20:30
Anmeldung Jederzeit auch Online
86863 Langenneufnach, Bergstr.36
Anmeldung in Langenneufnach:
Jederzeit:Tel.08239/7382
Theorieunterricht :
Neue Zeiten ab 9. Jan. 2024
Di. u. Do. 19:00 – 20:30
Nähe:
- Walkertshofen
- Mickhausen
- Mittelneufnach
- Ziemetshausen
- Lauterbach
- Aichen
Anmeldung: Jederzeit auch Online
+++ AKTUELLES +++
Wir wünschen Katharina Rößle eine
erfolgreiche Ausbildung zur Fahrlehrerin
Kursbeginn: Jederzeit Anmeldung auch Online möglich…
im Büro Mo.- Do. 17:00 -19:00
Neu: Sa. 9:00 -12:00
oder Termin vereinbaren.
Tel. Fi 08236/5108 oder LA 08239/7382
…informiere Dich über unsere Angebote…
…sehr gerne Persönlich im Fahrschulbüro…
Jetzt anmelden für
Ferienkurs :
Sommer : von Mo.29.7.- Di. 6.8. 1.Kurs
von Mo.26.8. – Di. 3.9. 2.Kurs
Alle anderen Ferienkurse siehe Button Termine.
Im Winter finden bei uns regelmäßig Theorie-Motorradkurse statt.
Fahrstunden beginnen dann im Frühling ab März. (Wetterbedingt)
Ausbildung auch von Bike to Bike (Fahrlehrer fährt auch mit dem Motorrad)
Kursbeginn: Jederzeit
Theorie in Fischach: Mo. & Mi. 19:00 – 20:30
in Langenneufnach: Di. & Do. 19:00 – 20:30
Anmeldung auch online möglich!
Wir rufen Dich gerne zurück by Telefon.
Nächstes Aufbau-Seminar (Probezeit) Jetzt Anmelden,beginnt Do.4.4.
Fahrschule Gessler
– ein Familienunternehmen seit 1982
Wir sind für vernüftige Preisgestaltung !
Für unsere Fahrschüler*innen so günstig wie möglich!
- Für Fahranfänger sehr geeignete Fahrzeuge
- Freundliche Ausbildung
- Kostenlose Fahrschüler-Versicherung ,während der Ausbildung …
- versichert auf dem Weg zur Fahrschule und nach Hause.
- Ferienkurse
- driving lessons in English too – un peu de Francais
- Theorieprüfung in 13 Sprachen
- Geschenkgutschein bei uns erhältlich (Weihnachten,Geburtstag)
Der Führerschein - Antrag
Nach Fahrerlaubnisverordnung können Fahrschüler den Prüfort zwischen Wohnort, Arbeitsort oder dem Ort, in dem sie die Schule besuchen wählen. Wir schulen in Augsburg und Krumbach.
Für den Führerscheinantrag wird benötigt:
- Biometrisches Passfoto
- Erste Hilfe Kurs
- Sehtest
Begleitendes Fahren: zusätzlich Kopien Personalausweis und Führerschein der Begleitpersonen.
Die Führerscheinklassen
Klasse B
Fahrzeug:
- Kfz bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht,
mit Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht (Kombination 3,5 t darf nicht überschritten werden) - bis 8 Sitzplätze außer Führersitz.
Alter:
- ab 18 Jahre
- begleitetes Fahren ab 17 Jahre
- Eingeschlossene Klassen: L, AM
- Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen
B96
Fahrzeug:
- Kombination aus Klasse B zuzüglich Anhänger mit mehr als 3,5 t bis 4,25 t Gesamtgewicht
Alter:
- ab 18 Jahre oder ab 17 Jahre (begleitetes Fahren)
Sonstiges:
- Vorbesitz Klasse B
- Eingeschlossene Klassen: keine
- Keine praktische oder theoretische Prüfung erforderlich
Klasse BE
Fahrzeug:
- Kombination aus Klasse B zuzüglich Anhänger oder Sattelanhänger
- max 3,5t Zugfahrzeug + max 3,5t Anhänger Gesamtgewicht
Alter:
- ab 18 Jahre oder ab 17 Jahre (begleitetes Fahren)
Sonstiges:
- Vorbesitz Klasse B
- Eingeschlossene Klassen: keine
- nur praktische Prüfung erforderlich
Klasse B197 [seit 1.4.2021]
Fahrzeug:
- Kfz bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht,
mit Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht (Kombination 3,5 t darf nicht überschritten werden) - bis 8 Sitzplätze außer Führersitz
- Manuell & Automatik
Alter:
- ab 18 Jahre oder ab 17 Jahre (begleitetes Fahren)
Sonstiges:
- Eingeschlossene Klassen: L, AM
- Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen
Klasse A1
Fahrzeug:
- Krafträder (auch mit Beiwagen), Hubraum bis 125 cm³, Motorleistung bis 11 kW mit maximal 0,1 kW/kg
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³, Geschwindigkeit von mehr als 45 km/h bei maximal 15 kW
Alter:
- ab 16 Jahre
Sonstiges:
- Eingeschlossene Klassen: AM
- Praktische und theoretische Prüfung
- Aufstiegsprüfung zu A2 nach 2 Jahren möglich (nur noch die praktische Prüfung nötig)
Klasse A2
Fahrzeug:
- Krafträder (auch mit Beiwagen), Motorleistung bis 35 kW mit maximal 0,2 kW/kg
Alter:
- ab 18 Jahre
Sonstiges:
- Eingeschlossene Klassen: A1, AM
- Praktische und theoretische Prüfung
- Aufstiegsprüfung zu A nach 2 Jahren möglich (nur noch die praktische Prüfung nötig)
Klasse A oder A80
Fahrzeug:
- Krafträder (auch mit Beiwagen), dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Direkteinstieg in unbegrenzte Klasse A
Alter:
- ab 24 Jahre
- ab 20 Jahre bei mindestens 2 Jahre Vorbesitz Klasse 2A
- A80 mit 21Jahren beschränkt bis 24 Jahre auf A2 dann Automatisch A
- Bei A80 ist die Ausbildung wie A (Motorrad)
Sonstiges:
- Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
- Praktische und theoretische Prüfung
- nur praktische Prüfung bei mindestens 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2
Klasse BF 17
Begleitetes Fahren mit 17
Voraussetzung Begleitperson bzw. mehrere Begleitpersonen:
Mindestalter 30 Jahre…5 Jahre ohne Unterbrechung Klasse B…höchstens 1 Punkt
B196
Fahrzeug:
- Krafträder (auch mit Beiwagen), Hubraum bis 125 cm³, Motorleistung bis 11 kW mit maximal 0,1 kW/kg
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³, Geschwindigkeit von mehr als 45 km/h bei maximal 15 kW
Alter:
- ab 25 Jahre
Sonstiges:
- Schlüsselziffer B196 gilt nur in Deutschland
- Vorbesitz der Klasse B für mindestens 5 Jahre
- Keine Praktische und theoretische Prüfung
- Keine Aufstiegsprüfung zu A2 oder A möglich
- Fahrerschulung mit mindestens 4x 90min theoretischen und 5x 90min. praktischen Unterrichtseinheiten
Mofa und AM
Fahrzeuge:
- Höchstgeschwindigkeit:
- Mofa 25 km/h
- AM 45 km/h
- Hubraum bis 50 cm³
Alter:
- ab 15 Jahre
Prüfung:
Mofa: Es handelt sich um eine Mofa-Prüfbescheinigung, welche keine Fahrerlaubnis im Sinn des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts ist. Nur Theorieprüfung
AM: Theorie und Praktische Prüfung