08236/5108 [Fischach] oder 08239/7382 [Langenneufnach] info@fahrschule-gessler.de

Neuer Führerschein Klasse B197

Seit 1.4. gibt es die neue Klasse B197

Seit 1.4.2021 ist es möglich den Führerschein Klasse B197 oder (BF197 mit Begleitung) zu erwerben. Du kannst dann beide Antriebsarten, also Automatik (z.b.Elektroautos) oder Schaltautos fahren.

Die Ausbildung erfolgt auf beiden Fahrzeugen. Die Fahrprüfung kannst Du auch mit dem Elektrischen Auto machen. Vorausgesetzt Du hast mindestens 10 Schaltstunden genommen und der Fahrlehrer gibt Dir nach einer 15 Min. Testfahrt das OK. Wenn man in die Zukunft blickt, ist das eine sehr gute Variante, weil Du mit beiden Antriebsarten vertraut bist. Die Schaltwagen werden künftig immer weniger auf dem Markt sein. Die Zukunft ist Elektrisch oder Wasserstoff. Diese Fahrzeuge werden keine Schaltung mehr haben. Wir wollen zum Klimaschutz beitragen, deshalb modernisieren wir unseren Fuhrpark.

Der Führerschein-Antrag

Nach Fahrerlaubnisverordnung können Fahrschüler den Prüfort zwischen Wohnort, Arbeitsort oder dem Ort, in dem sie die Schule besuchen wählen. Wir schulen in Augsburg und Krumbach.

Für den Führerscheinantrag wird benötigt:

  • Biometrisches Passfoto
  • Erste Hilfe Kurs
  • Sehtest

Begleitendes Fahren:
Zusätzlich Kopien Personalausweis und Führerschein der Begleitpersonen.

Prüfungs-Info

Wichtige Hinweise für die Prüfung

 

Die Kosten

Die Kosten sind individuell…

Die Ausbildungskosten sind je nach Leistungen individuell verschieden. Durchschnittlich liegen die Kosten (z.B. Klasse B) zwischen 2.000 € und 2.500 €. Natürlich kann es auch von diesen Werten Abweichungen geben.

Wir wollen, dass ihr sicher fahren lernt und gut durch die Prüfung kommt. Dafür sind wir seit mehr als 40 Jahren für unsere Fahrschülerinnen und Fahrschülern gerne tätig.

Theory test in 13 languages / Theorieprüfung in 13 Sprachen

Umschreibung in einen EU-Führerschein

Eine nicht in der EU erworbene Fahrerlaunbnis gilt in Deutschland ein halbes Jahr – vom Tage der Wohnsitzfestlegung. Für die Zeit danach sollte eine Umschreibung beantragt werden. Dies bedeutet in den meisten Fällen, dass die Theorieprüfung und auch die Praktische Prüfung in Deutschland nochmal abgelegt werden müssen.

Wir haben schon viele solche Umschreibungen begleitet und helfen gerne.
Besucht uns in unserer Fahrschule.